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Christlich Demokratische Union Deutschlands
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PRESSEMITTEILUNG
SPD gefährdet Rechtssicherheit des Bürgerentscheides
Das Beharren der SPD-Fraktion auf einer Formulierung im Bebauungsplan, die einen Lebensmittelmarkt im Taubenzehnten ausschließen soll, würde die Rechtssicherheit des Votums der Bürger in Sachen Lebensmittelmarkt in Frage stellen. Auf diese kuriose Folge des Verhaltens der SPD-Mitglieder des Bau-, Verkehr- und Umweltausschusses wies der CDU-Fraktionsvorsitzende Heino von Winning hin. Bei der von der SPD geforderten Umsetzung des Bürgerentscheides mit einer Festlegung im öffentlichen Bebauungsplan, stehe jedem interessierten Marktbetreiber die Möglichkeit offen, gegen das Verbot von Lebensmittelmärkten im Baugebiet zu klagen. Da die Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen an die Begründung eines solchen Verbots legt, ist der Bestand dieser Verbotsformulierung in einem Gerichtsverfahren sehr zweifelhaft.
Die von der CDU und dem Magistrat geforderte Umsetzung über einen Grundbucheintrag ist dagegen unanfechtbar und damit rechtssicher. Kein Kläger und auch kein Richter kann das Ergebnis des Bürgerentscheides ändern, da jeder Käufer sich freiwillig zum entsprechenden Nutzungsausschluss verpflichten muss, sonst erhält er eben das Grundstück nicht. „Es ist bezeichnend für den Zustand der Winter-SPD, dass die CDU den politischen Willen des Bürgerentscheids vor Fehlern der SPD schützen muss“ kommentierte von Winning diese erneute Fehlentscheidung der SPD-Fraktion.
Reinhard P. Meisberger Öffentlichkeitsarbeit Stadtverband & Fraktion
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